Ja, Sie erhalten von uns sofort eine Entscheidung, ob Ihr Finanzierungswunsch darstellbar ist – vorbehaltlich einer endgültigen Bonitätsprüfung. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Angaben im Darlehensantrag mit den Angaben der einzureichenden Unterlagen übereinstimmen.
Sie können den Privatkredit für jede Art von Anschaffung bzw. für Umfinanzierungen verwenden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider nicht möglich ist. Alle in Ihrem Antrag angegebenen Informationen zum Verbraucherkreditgesetz beziehen sich auf den durch Sie gewählten Auszahlungstermin.
Wenn Sie weitere Kredite bei anderen Banken haben, können Sie diese mit unserem Privatkredit einfach und bequem ablösen. Ihr Vorteil: Sie zahlen künftig nur eine Rate und haben somit einen besseren Überblick bezüglich Ihrer monatlichen Belastung.
Ja, der Privatkredit kann durch Sie nach einem Ablauf von 6 Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Mit Unterschrift der SCHUFA-Erklärung werden Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt und dürfen von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden.
Der Effektivzins gibt unter Berücksichtigung aller Kosten die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr an. In die Berechnung des Effektivzinses werden alle Kosten, die tatsächliche Kredithöhe und die tatsächliche Laufzeit einbezogen. Der effektive Jahreszins wird als vom Hundert-Satz (in Prozent) ausgewiesen.
Die Raten für Ihren Privatkredit können zum 1. oder 15. eines jeden Monats bestimmt werden.
Bei Volljährigkeit handeln Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Arbeitnehmer müssen mindestens 6 Monaten bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber tätig und nicht mehr in der Probezeit sein. Sie sind nicht selbstständig, (Ausnahme für folgende Berufsstände: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker, Notare, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Hausverwalter).
Die monatlichen Raten für Ihren Privatkredit werden von dem Konto, das Sie uns im Kreditantrag nennen, per Lastschrift eingezogen.
Sie erhalten mit dem Kreditantrag einen PostIdent-Coupon. Diesen müssen Sie gemeinsam mit Ihrem gültigen Personalausweis oder mit Ihrem gültigen Reisepass inklusive aktueller Meldebestätigung bei einer Postfiliale Ihrer Wahl vorlegen. Der Postmitarbeiter druckt anhand des PostIdent-Coupons ein Formular aus, welches durch Sie unterschrieben werden muss. Das Formular wird gemeinsam mit Ihrem Kreditantrag an die Bank versendet. Bitte denken Sie daran, dass sich jeder Antragsteller legitimieren muss.
Mit einer Restschuldversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod ab. Die verschiedenen Bestandteile können Sie innerhalb der Tarife frei wählen. Weitere Information finden Sie unter den meist gestellten Fragen zur Restschuldversicherung.
Die monatliche Rate Ihres Privatkredits kann nicht erhöht werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten (siehe auch Frage 8).
Als Kreditnehmer haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Wurde der Kreditbetrag bereits ausgezahlt, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf oder nach Auszahlung den erhaltenen Kreditnettobetrag zurückzahlen.
Sondertilgungen sind nach Ablauf von 6 Monaten nach dem vollständigen Empfang des Privatkredit zu den von Ihnen gewählten Ratenterminen möglich. Der als Sondertilgung zu leistende Betrag muss mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Sondertilgung hat der Kreditnehmer mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit der nächsten Rate anzuzeigen. Sie kann zum Fälligkeitstermin der nächsten Rate nur dann berücksichtigt werden, wenn der Betrag der Sondertilgung von der nächsten Rate per Lastschrift von dem in diesem Kreditantrag bezeichneten Girokonto eingezogen werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungen nicht die monatliche Rate reduzieren, sondern die Gesamtlaufzeit verkürzen.
Nein, die Konditionen gelten für die vereinbarte Laufzeit.
Ihr Privatkredit wird zu Ihrem gewünschten Auszahlungstermin, welchen Sie im Antrag hinterlegt haben, ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nur eingehalten werden kann, sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben bzw. die Bank keine Unterlagen nachfordern muss. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto kann im Überweisungsverkehr bis zu 3 Bankarbeitstagen dauern.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden gibt. Vertragspartner der SCHUFA sind in erster Linie Banken, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgebende Unternehmen wie z.B. Versandhandel und Kaufhäuser.
Für den Privatkredit fallen Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr an. Bei der Bearbeitungsgebühr handelt es sich um ein einmaliges Entgelt, das als Prozentsatz vom Kreditbetrag berechnet wird. Die Zinsen werden während der gesamten Laufzeit für den jeweils noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag monatlich in Rechnung gestellt und mit den Ratenzahlungen verrechnet. Bei Abschluss einer Restschuldversicherung zahlen Sie je nach Tarif eine einmalige Prämie, die von der Bank mitfinanziert wird.
Arbeitnehmer: Vollständig ausgefüllter Kreditantrag (Original) Aktueller Gehalts-/Lohnnachweis der letzten drei Monate Ablöseformular (nur bei Umschuldung) Freie Berufe: Vollständig ausgefüllter Kreditantrag (Original) Aktueller Jahresabschluss Aktuelle BWA inklusive Summen- und Saldenliste Aktueller EkST- Bescheid Ablöseformular (nur bei Umschuldung). Alle Unterlagen sind rechtsverbindlich durch Sie zu unterzeichnen.
Sie müssen einfach unseren Kreditantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und inklusive der geforderten Unterlagen an die angegebene Adresse senden.
Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen: 12, 24, 36, 48, 60, 72 oder 84 Monate. Für Beträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro wird jedoch eine Maximallaufzeit von 36 Monaten vorgegeben. Ab 10.000,00 Euro sind auch 180 Monate möglich.
Nach Eingabe Ihres Finanzierungswunsches, des gewünschten Kreditbetrages und der gewünschten Laufzeit erhalten Sie Ihren persönlichen Kreditplan. Bei Auswahl einer Restschuldversicherung erhalten Sie ebenfalls die Angaben zur Höhe der Versicherungsprämie.
Das Grundbuch gibt Auskunft über Grundstücke, deren Größe, Lage und Belastungen sowie über deren Eigentümer. Es ist ein öffentliches Register, das von den Grundbuchämtern (beim Amtsgericht) geführt wird. Wann und welche Tatsachen eingetragen werden müssen, ist in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt. Jedes private Grundstück hat im Grundbuch ein eigenständiges Grundbuchblatt.
Ein Grundbuchblatt besteht im Wesentlichen aus dem Bestandsverzeichnis, in dem das Grundstück unter Angabe der laufenden Nummer, Gemarkung (Ort oder Ortsteil), Flurnummer, Größe und Nutzungsart aufgeführt ist, sowie den Abteilungen I, II und III:
In Abteilung I werden der Eigentümer sowie die Grundlage der Eintragung und das Datum der Auflassung aufgeführt. Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Übergang des Eigentums.
In Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks wie Vorkaufsrechte, Grunddienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen, Dauerwohn- und Nutzungsrechte, Reallasten, Nießbrauch und auch Zwangsversteigerungsvermerke eingetragen. Abteilung III enthält Grundpfandrechte, d.h. Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Alle Eintragungen erfolgen in der Reihenfolge des Antragseingangs beim Grundbuchamt und erhalten daraufhin eine Rangstelle. Diese Rangstelle ist ausschlaggebend für den Wert und die Sicherheit eines Rechtes. So werden z.B. im Falle einer Zwangsvollstreckung die Hypothekenforderungen mit höherem Rang zuerst befriedigt.
Einsicht in das Grundbuch kann jeder nehmen, der ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann. Berechtigtes Interesse hat z.B. jeder Kaufinteressent oder auch Mieter. Da ein Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen werden muss, wird bei Kaufverhandlungen immer dieser im Rahmen der Vertragsvorbereitung die Grundbuchauskunft einholen, er hat grundsätzlich ein berechtigtes Interesse; für den Mieter z.B. genügt auch die Vorlage des Mietvertrages beim Grundbuchamt.
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