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Willkommen in unserem Lexikon!

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Baufinanzierung, Anschluss- und Neufinanzierung Ihrer Immobilie. 

Auf diesen Seiten sind die wichtigsten Stichworte aus den Bereichen Darlehen Immobilien erklärt. Mit Klick in die ABC-Leiste gelangen Sie direkt zum Anfangsbuchstaben Ihres Suchbegriffs. Unsere Bitte: Wir erweitern permanent unser Lexikon. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie eine bestimmte Definition vermissen. Wenn Sie also feststellen sollten, dass ein Begriff fehlt, senden Sie uns eine E-Mail einsetzen, damit wir diese Informationslücke unverzüglich schließen können.

Wichtig: Die Inhalte unserem Lexikon spiegeln die Information von Immobilien und Darlehen Stand Februar 2015 wider. Trotz größter Sorgfalt und einer regelmäßigen Aktualisierung kann Hypo Geld keine Gewähr für die Inhalte und die juristische Richtigkeit übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Hypo Geld keine Rechtsberatung anbieten kann.

Viel Vergnügen beim Blättern wünscht Ihr Hypo Geld-Team!

A

Ablösesumme

Ablösesumme oder Umschuldungsbetrag ist der nach Ablauf einer Festzinsvereinbarung noch nicht getilgte Kreditbetrag. Bei variabel verzinsten Krediten ist die Ablösesumme der zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ablösung offene Kreditbetrag.

Ablösung

Unter Ablösung bzw. Umschuldung versteht man die Veränderung der Kreditbedingungen beim Kreditgeber oder die Rückführung des Kredits durch eine Kreditneuaufnahme bei einem anderen Kreditinstitut. Eine Abl๖sung des Kredits ist nur bei variabel verzinsten Krediten oder zum Ablauf von Festzinsvereinbarungen m๖glich. Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Allgemeine Darlehensbedingungen

Die Allgemeinen Darlehensbedingungen sind Vertragsbestandteil des Kreditvertrages zwischen dem Kunden und dem Kreditgeber. Darin geregelt sind die Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstitut und dem Kreditnehmer.

Amtlicher Lageplan

Als amtlichen Lageplan bezeichnet man die bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführten Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers und angrenzende Grundstücke eines Grundstücks.

Anfänglicher effektiver Jahreszins

Der Effektivzins bzw. der anfängliche effektive Jahreszins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Zinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung und berücksichtigt insbesondere den Nominalzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit.
Ist eine Änderung des Zinssatzes oder anderweitiger preisbestimmender Faktoren vorenthalten, spricht man vom anfänglichen effektiven Jahreszins.

Annuität

Als die Annuität bezeichnet man die vom Kreditnehmer zu erbringende Jahresleistung für ein aufgenommenes Darlehen, d.h. der Betrag, den der Kreditnehmer jedes Jahr an die Bank zurückzahlen muss. Dabei setzt sich diese Annuität zusammen aus der Zinsleistung und dem Tilgungsanteil. Zinssatz und Tilgung werden in Prozent des aufgenommenen Kreditbetrages (nominale Kreditsumme) ausgedrückt.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Darlehensnehmer das Darlehen bis zu seiner Rückzahlung mit einer gleichbleibenden Jahresleistung (Annuität) in gleichbleibenden Raten (beispielsweise vierteljährlich oder monatlich) bedient. Die Annuität setzt sich aus der Zinszahlung an die Bank und der Tilgungsleistung des Darlehens zusammen. Da der Zins aus der jeweiligen Darlehensrestschuld berechnet wird, sinkt der Zinsanteil der Rate mit den regelmäßigen Zahlungen, so dass der Tilgungsanteil entsprechend steigt.

Anschaffungskosten

Als Anschaffungskosten bezeichnet man die Summe aller Aufwendungen, die im Falle eines (Immobilien-)Kaufs aufgewendet werden müssen. Diese setzten sich in der Regel zusammen aus dem Kaufpreis für die Immobilie, die Kosten für eine Vertragsvermittlung (Maklergebühr) sowie die Kosten für den Vertragsabschluß(Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchgebühren). Ferner kann man evtl. anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer) sowie anschaffungsnahe Aufwendungen dazu zählen.

Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen

Herstellungskosten, die unmittelbar im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes anfallen und der Erhaltung des Gebäudes dienen. Insbesondere nachgeholte, vom Verkäufer zurückgestellte Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten.

Außenanlagen

Als Außenanlagen bezeichnet man alle Anlagen außerhalb des Bauwerkes (Gebäudes). Für nicht gewerbliche Bauwerke sind dies in der Regel Mauern und Zäune einschließlich Türen, Tore und Schranken. Bei größeren Anlagen können weitere Kosten entstehen für Einfriedungen, Geländebe arbeitungen, Versorgungs- und Abwasseranlagen, Straßen und Wege, Treppen und Grünflächen.

B

Baubeschreibung

Die durch ein Planungsbüro erstellte Baubeschreibung erklärt die bei der Durchführung eines geplanten Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien und Rohstoffe. Durch die Baubeschreibung kann man die Bauweise eines Gebäudes besser beurteilen. Sie ist u.a. auch ein Bestandteil für den Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbeh๖rde zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Dieser sagt aus, dass dem beantragten Bauvorhaben in Abhängigkeit des Erfüllens bestimmter Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung keine Hindernisse entgegenstehen. Die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der jeweiligen Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Eine Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig.

Bauherr

Als Bauherr wird bezeichnet, wer selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen durchführt oder durchführen lässt. Der Bauherr trägt alle Risiken der Bauvorbereitung, durchführung und der Bauherrenhaftung. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung des Bauvorhabens sowie die Art der Finanzierung und ihre Absicherung.

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse in dem der Kunde durch das Einbringen von Spargeldern (Ansparsumme) eine Anwartschaft auf ein Darlehen zu festgelegten Zinsen aus der Bauspargemeinschaft erwirbt.

Bearbeitungsgebühr

Von den Banken erhobene Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung des Finanzierungsantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Kredites vom Kreditbetrag abgerechnet.

Belastung, monatliche

Als monatliche Belastung wird der Betrag bezeichnet, welchen der Darlehensnehmer jeden Monat für Zins und Tilgung nach Inanspruchnahme des Kredits zurückzahlt. Die Bank wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermitteln, ob der Darlehensnehmer diese monatliche Belastung voraussichtlich leisten kann. d.h. ob er nach Abzug der Kreditrate von seinem ihm monatlich netto zur Verfügung stehenden Gehaltes genug finanzielle Freiräume aufbringen kann, um seinen weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe der Mittel für den Lebensunterhalt richtet sich nach der individuellen Situation des Darlehensnehmers (Familienstand, Anzahl der Kinder, laufende Haushaltskosten, sonstige Verbindlichkeiten).

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze gibt den Betrag wieder, welchen eine Bank in Abhängigkeit vom Objekt und gesetzlichen Bestimmungen nach Durchführung einer Wertermittlung maximal auf das zur Beleihung dienende Objekt an Kredit gewähren kann. Dies sind für erststellige Hypotheken (erststelliger Beleihungs- rahmen) i.d.R. 60 Prozent des ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes. Viele Banken sind aber auch bereit, die Beleihungsgrenze für erststellige Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten oder des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer Gesamtfinanzierung.

Beleihungsobjekt

Als Beleihungsobjekt bezeichnet man das Grundstück, Haus oder die Wohnung, welche als Sicherheit für eine geplante Baufinanzierung dienen soll.

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche die Bank dem Kreditnehmer für die noch nicht erfolgte Inanspruchnahme des Kredits nach Ablauf einer bereitstellungsfreien Zeit, in Rechnung stellt. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Kreditgeber mit der Kreditzusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, für die ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung Refinanzierungskosten bei der Bank verursacht werden.

C

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Mit ihrem CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewährt die KfW Eigentümern eines Altbaus günstige Darlehen für Umbauarbeiten, die den Energieverbrauch der Immobilie deutlich senken. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

Courtage

Lohn eines Maklers für einen Vertragsabschluss. übliche Provisionssätze bei Vermietungen liegen bei ein bis zwei Monatsmieten. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden 3 % bis 6 % des Kaufpreises fällig.

D

Damnum

Selten verwendeter Begriff für Disagio. Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Damnum stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Damnum steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.

Darlehensbewilligung

Rechtlich verbindliche Zusage eines Darlehens erteilt die Finanzierende Bank.

Darlehensphase

An die Sparphase eines Bausparvertrags schließt sich mit Auszahlung des Darlehens die Darlehensphase an. Hierfür muss ein separater Darlehensvertrag geschlossen werden. Im Anschluss daran zahlt der Darlehensnehmer jeden Monat seine Darlehensrate an die Bausparkasse. Diese setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Das Darlehen wird damit annuitätisch getilgt.

Das Grundstück bei einer Baufinanzierung

Ein Grundstück ist ein räumlich exakt abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Hierbei kann es sich sowohl um ein bebautes als auch um ein unbebautes Grundstück handeln. Ein Grundstück ist häufig Teil einer Baufinanzierung.

Degressive Abschreibung

Alternativ zur linearen Abschreibung können die Herstellungs- und Anschaffungskosten für Neubauten auch degressiv mit jährlich abnehmenden Sätzen abgeschrieben werden. Aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung ist die Steuer mindernde Wirkung in den ersten Jahren höher.

Derzeitige Zinsbindung länger als 10 Jahre?

Die einzige Ausnahme, eine Umschuldung während einer vereinbarten Zinsbindungsfrist vornehmen zu können, bietet ง 489 I Nr. 3 BGB. Dieser besagt, dass zehn Jahre nach Vollauszahlung eine Darlehensrückzahlung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich ist

E

Effektiver Jahreszins

Der Effektivzins bzw. der anfängliche effektive Jahreszins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Zinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung und berücksichtigt insbesondere den Nominalzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und vereinbarte Zahlungsfälligkeit.

Eigenheim

Ein Gebäude, das einer natürlichen Person gehört und nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seine Angehörigen bestimmt ist.

Eigenkapital

Eigenkapital sind im Rahmen einer Finanzierung alle finanziellen Mittel die dem Kreditnehmer außerhalb des Bankkredits zur Finanzierung der Immobilie zur Verfügung stehen. Dazu zählen Barmittel, Festgeld, Bank- und Sparguthaben sowie der Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren und Aktien. Im weiteren Sinne kann man auch das im Eigentum stehende Baugrundstück, bereits bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen dazuzählen.

Eigenleistung

Unter Eigenleistung versteht man die persönliche Arbeitsleistung, die für den Bau oder Ausbau eines Bauwerks eingesetzt wird und somit entsprechende Handwerkerlohnkosten einspart. Eigenleistungen können durch den Bauherren selbst aber auch durch seine Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Bekannte erbracht werden. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach von den Bauherrn überschätzt. Sie setzt auch die fachliche Qualifikation voraus.

Eigennutzung

Die Nutzung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken. Dies ist u.a. eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage.

Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung umfasst das Einzel- eigentum an einer Wohnung (Sondereigentum), den hiermit verbundenen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemein- schaftlichen Nutzung dienen (Gemeinschafts- eigentum).

Einkommen (netto)

Als Netto Einkommen bezeichnet der Gesetzgeber das nach § 2 (1) EStG geregelte zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich als Summe von sieben verschiedenen Einkunftsarten: dies sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige oder nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG. Davon abgezogen werden der Altersentlastungsbetrag, die Sonderausgaben, Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, Kinder- und Sonderfreibeträge nach § 32 EStG und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge.

Einkommensnachweise

Zu den von den Banken i.d.R. geforderten Einkommensnachweisen gehören Verdienst bescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommensteuerbescheide, Bilanzen mit Gewinn und Verlustrechnung sowie andere zum Nachweis eines Einkommens geeignete Belege. Die Einkommensnachweise dienen im Rahmen der Bonitätsprüfung zur Ermittlungeiner tragbaren monatlichen Belastung für den Kreditnehmer.

Enthaltener Grundstückswert

Im Rahmen der Durchführung einer Beleihungs- wertermittlung gibt der enthaltene Grundstückswert den anteilig auf den Bodenwert des Beleihungsobjekts entfallenden Anteil wieder.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein in der Regel zeitlich begrenztes Recht (meistens 99 Jahre), auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Das Grundstück wird sozusagen nur gemietet. Im Gegenzug zahlt der Grundstücksnutzer einen Erbbauzins. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken beliehen.

Erschließung

Als Erschließung bezeichnet man alle Aktivitäten, die für den Bau eines Hauses notwendig sind, aber außerhalb des Baugrundstücks liegen. Dies ist beispielsweise die Anschließung des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung sowie die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz. Für die Anschlüsse ist i.d.R. die Gemeinde zuständig. Allerdings wird der Grundstückseigentümer nach der kommunalen Gebührenordnung an den Kosten beteiligt.

Erwerbskosten

Alle beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallenden Kosten, beispielsweise für Maklergebühren, Notargebühren, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für sonstige Gebühren. Diese k๖nnen i.d.R. steuerlich abgesetzt werden.

F

Fälligkeit

Gibt einen festen Zeitpunkt an, an dem die Rückführung des Kredits zu leisten ist.

Finanzierungsplan

Ein Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller entstehenden Herstellungs und Erwerbskosten und der zur Finanzierung dieser Kosten dienenden Eigen- und Fremdmittel. Aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den in die Finanzierung einfließenden Eigenmittel und Eigenleistungen ergibt sich der Kredit- oder Finanzierungsbedarf, bzw. die Höhe des erforderlichen Kredits.

Fremdkapital

Alle Finanzierungsmittel, die als Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungen, öffentlichen Stellen, Arbeitgebern, privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden.

G

Gebäudeversicherung unverzichtbar

Voraussetzung für die Auszahlung eines Hypothekendarlehens ist, dass eine Gebäudeversicherung besteht, die das Beleihungsobjekt gegen Feuer-, Sturmund Wasserschäden ausreichend versichern. Im Schadensfall soll sie die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken. Die Prämien entrichten Sie an die Versicherungsgesellschaft. Darüber hinaus kann es für Sie sinnvoll sein, freiwillig andere Versicherungen abzuschließen, z.b. eine Risiko-Lebensversicherung, die im Falle des Ablebens des Versicherten (häufig der Hauptverdiener der Familie) eintritt, eine Restschuldversicherung, eine Erwerbsunfähigkeits-/ Berufsunfไhigkeitsversicherung etc.

Gesamtkosten

Als Gesamtkosten versteht man die Summe aller Aufwendungen, die beim Kauf einer Immobilie aufgewendet werden müssen bzw. alle Kosten, die beim Bau eines Gebäudes anfallen. In beiden Fällen müssen darüber hinaus evtl. entstehende Nebenkosten berücksichtigt werden.

Grundbuch

Das Grundbuch gibt Auskunft über Grundstücke, deren Größe, Lage und Belastungen sowie über deren Eigentümer. Es ist ein öffentliches Register, das von den Grundbuchämtern (beim Amtsgericht) geführt wird. Wann und welche Tatsachen eingetragen werden müssen, ist in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt. Jedes private Grundstück hat im Grundbuch ein eigenständiges Grundbuchblatt. Ein Grundbuchblatt besteht im Wesentlichen aus dem Bestandsverzeichnis, in dem das Grundstück unter Angabe der laufenden Nummer, Gemarkung (Ort oder Ortsteil), Flurnummer, Größe und Nutzungsart aufgeführt ist, sowie den Abteilungen I, II und III In Abteilung I werden der Eigentümer sowie die Grundlage der Eintragung und das Datum der Auflassung aufgeführt. Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den übergang des Eigentums. In Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks wie Vorkaufsrechte, Grunddienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen, Dauerwohn- und Nutzungsrechte, Reallasten, Nießbrauch und auch Zwangsversteigerungsvermerke eingetragen. Abteilung III enthält Grundpfandrechte, d. h. Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Alle Eintragungen erfolgen in der Reihenfolge des Antragseingangs beim Grundbuchamt und erhalten daraufhin eine Rangstelle. Diese Rangstelle ist ausschlaggebend für den Wert und die Sicherheit eines Rechtes. So werden z. B. im Falle einer Zwangsvollstreckung die Hypothekenforderungen mit höherem Rang zuerst befriedigt. Einsicht in das Grundbuch kann jeder nehmen, der ein ‚berechtigtes Interesse‘ hat und dieses auch nachweisen kann. Berechtigtes Interesse hat z.B. jeder Kaufinteressent oder auch Mieter. Da ein Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen werden muss, wird bei Kaufverhandlungen immer dieser im Rahmen der Vertragsvorbereitung die Grundbuchauskunft einholen, er hat grundsätzlich ein berechtigtes Interesse; für den Mieter z. B. genügt auch die Vorlage des Mietvertrages beim Grundbuchamt.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die auf Kauf oder Erwerb von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird. Diese fällt beispielsweise beim Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung an. Die erhobene Grunderwerbssteuer der einzelnen Bundesländern ist 3,5% bis 6,5% und ist aus dem Kaufpreises zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks übernimmt oder gewährt. Von der Grunderwerbssteuer befreit sind Verkäufe unter Verwandten der geraden Linien (Eltern – Kinder – Enkel).

Grundschuld

Grundpfandrecht mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Kredits durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Durch die Grundschuld wird der Kreditgeber berechtigt, auf das Beleihungsobjekt bei Nichterfüllung der Kreditrückführung Zugriff zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat die Grundschuld als Sicherungsinstrument die vorher übliche Hypothek weitgehend verdrängt.

Grundschuldbestellung

Eine notarielle Urkunde, mit der ein Grundstückseigentümer der Belastung seines zur Sicherung eines Kredits dienenden Objekts zustimmt. Gleichzeitig stellt er mit dieser Urkunde auch den Antrag, diese Zustimmung der Belastung in das Grundbuch einzutragen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Grundvermögen. Sie bemisst sich in ihrer Höhe durch die Festsetzung eines Einheitswertes des Grundstücks. Erhoben wird die Grundsteuer durch die Gemeinden.

Grundstückskosten

Grundstückskosten sind hier die Kosten, die für den Erwerb eines Grundstücks dem Käufer entstehen.

Güterstand

Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepaaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Gütersände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

H

Herstellungskosten

Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Erstellung oder dem Erwerb einer Immobilie stehen. Zu den Herstellungskosten gehören die Grundstück kosten einschließlich der Erschließungskosten, Kosten für die Errichtung des Gebäudes (Baukosten), Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Maklergebühren, Steuern).

I

Immobilie

Eine Immobilie ist ein bebautes oder unbebautes Grundstück.

K

Kapitalbeschaffung

Wie viel Kredit Sie im Rahmen einer Kapitalbeschaffung aufnehmen können, hängt von Ihrem finanziellen Spielraum und dem Wert Ihrer (lastenfreien) Immobilie ab. Zunächst ist es wichtig, sich einen realistischen Überblick über Ihren persönlichen finanziellen Spielraum zu verschaffen. So können Sie abschätzen, welchen Betrag Sie dauerhaft zur Rückzahlung des Darlehens aufwenden können. Darüber hinaus ist der Wert Ihrer Immobilie maßgeblich für die Darlehenshöhe verantwortlich, die Sie auf diesem Wege aufnehmen können. Als Faustregel gilt: Eine Kapitalbeschaffung ist grundsätzlich bis zu einer Höhe von 60 Prozent Ihres Objektwertes möglich.
Fragen? Wir sind gerne für Sie da…
Telefon 0711 – 26 25 161

Kapitaldienst

Aufwendungen eines Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung sowie etwaige Nebenkosten des aufgenommenen Kredites.

Kapitaldienstfähigkeit

Fähigkeit eines Kreditkunden, eine zu erwartende Kreditbelastung aus seinen laufenden Einnahmen zu tragen. Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung, zu der ferner die Selbstauskunft, die Schufa-Auskunft sowie aktuelle Gehaltsabrechnungen herangezogen werden. Voraussetzung für die Kreditgewährung.

Kaufpreis

Vertraglich vereinbartes Entgelt für den Kaufgegenstand.

Kinderzulage

Die Kinderzulage ist ein Baustein im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes. Unter bestimmten Vorraussetzungen erhalten die Bezieher der Eigenheimzulage zusätzlich Kinderzulage während des Förderungszeitraums. Die Höhe hängt von der jeweiligen aktuellen Gesetzgebung ab. Es empfiehlt sich hierbei die Beratungsleistung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Konditionen

Die Bedingungen, zu denen ein Kreditgeber sich bereit erklärt, einem Kreditnehmer einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Zu den Konditionen zählen i.d.R. der Nominal- und Effektivzins, die Höhe der Tilgung, der Auszahlungskurs, die Dauer der Zinsfestschreibung sowie evtl. erhobene Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren.

Kreditvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Kredit kommt zustande durch einen Kreditantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Kreditvertrag werden die Höhe des Kredits, die Konditionen zur Rückführung, die Art der Besicherung sowie sonstige allgemeine Darlehensbedingungen und Geschäftsbedingungen vereinbart.

Kubikmeter umbauter Raum

Der umbaute Raum steht als Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kellersohle umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Häusern wird ab Geländeoberkante gerechnet.

Kündigung

Unter Kündigung versteht man in der Baufinanzierung die einseitige Erklärung des Kreditnehmers oder Kreditgebers zur Beendigung des Kreditverhältnisses. Hierbei zu unterscheiden sind die Regelungen hinsichtlich ordentlicher Kündigung und außerordentlicher Kündigung eines Kreditvertrages.

M

Miete

Entgelt für die zeitweilige Überlassung des Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen der Netto-Kaltmiete (Grundmiete ohne Nebenkosten), der Brutto-Kaltmiete (inklusive der Betriebskosten) und der Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten).

Mitschuldner

Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einer anderen Person als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines Kreditvertrages haftet. In der Regel sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner der Kreditnehmer.

Modernisierung

Als Modernisierung bezeichnet man die Verbesserung des Wohn- und Nutzwertes eines Gebäudes. Davon zu unterscheiden ist die Renovierung, welche der Erhaltung oder Wiederherstellung eines vorherigen Zustands des Gebäudes dient.

 

Monatliche Ausgaben

Alle Ausgaben, die dem Kreditnehmer regelmäßig jeden Monat entstehen und die er mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln (Netto-Einkommen, Ersparnisse, Eigenkapital) zu begleichen hat. Dies sind Ausgaben für Lebenshaltungskosten der Familie, Miete und Mietnebenkosten, Ratenverpflichtungen, Fahrzeugkosten sowie Versicherungsbeiträge.

Monatlich freie Mittel

Als monatlich freie Mittel bezeichnet man den Teil des Nettoeinkommens, welcher einem Kreditnehmer nach Abzug aller Verpflichtungen inklusive der Kosten für eine angemessene Lebenshaltung für die Bedienung eines Kredits verbleibt.

Monatliches Einkommen

siehe Einkommen (netto)

N

Nachrang

Rangstelle einer Belastung oder eines Grundpfandrechts im Grundbuch nach zeitlich früher erfolgten Eintragungen. Im Vorrang eingetragene Rechte vermindern den Wert der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber entsprechend.

O

Objektwert

Verkehrswert, dass heißt der erzielbare Verkaufswert.

P

PangV

Preisangabenverordnung

R

Rangstelle

Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.

Realkredit

Ein gegen grundbuchliche Besicherung gewährter langfristiger Kredit bis zu maximal sechzig Prozent aus dem für das Sicherungsobjekt ermittelten Beleihungswert.

Renovierung

Als Renovierung wird die Erhaltung oder Wiederherstellung eines Zustands eines Gebäudes definiert. Davon zu unterscheiden ist die Modernisierung, welche eine Verbesserung des Wertes oder Anpassung an moderne Anforderungen darstellt.

Restschuld in der Baufinanzierung

Die Restschuld ist der Teil des Kredits, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht an die Bank getilgt wurde. Die Restschuld wird oft als Methode zur besseren Vergleichbarkeit von mehreren Darlehen herangezogen wo bei der o.g. Zeitpunkt, zu dem man sich die Restschuld betrachtet meist der Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist ist. Besonders trifft dies auch die Baufinanzierung.

Rückgewähransprüche

Ist die durch die Grundschuld gesicherte Verpflichtung erfüllt, hat der Gründstückseigentümer gegenüber der Bank Anspruch auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld. Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich häufig vom Grundstückseigentümer die Rükgewähransprüche abtreten.

Rücktritt vom Kreditvertrag

Der Kreditnehmer hat das Recht zum Rücktritt aus dem Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der Vertragsunterlagen. Bereits empfangene Kreditbeträge sind mit Nutzungsentgelt (Zinsen) zu erstatten.

S

Schufa

Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen. Aufgabe der Schufa ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, die sie vor Verlusten im Kreditgeschäft schützen.

Sondertilgung

Als Sondertilgung bezeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im Kreditvertrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Werden Sondertilgungen vertraglich vereinbart, besteht die Möglichkeit kalenderjährlich bis zu dem vereinbarten Betrag zusätzliche Tilgungen zu leisten.

U

Umschuldung bei einer Baufinanzierung

Von einer Umschuldung spricht man immer dann, wenn ein existentes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird. Eine Umschuldung kommt dann in Frage, wenn z.B. ein Kreditnehmer mit den Konditionen des existenten Kredits nicht mehr einverstanden ist. Vorraussetzung ist, dass hierbei keine Zinsfestschreibung besteht. Besonders häufig ist die Umschuldung bei einer Baufinanzierung.

V

Verhaltenskodex

Dies ist ein freiwilliger Verhaltenskodex (“Kodex“) Über außervertragliche Informationen, die dem Verbraucher bei wohnungswirtschaftlichen Krediten zur Verfügung gestellt werden sollten. Der Kodex ist der Kern der Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex Über wohnungs-wirtschaftliche Kredite (wie in der Vereinbarung definiert), die von den Europäischen Verbraucherorganisationen und den Europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und verabschiedet wurde. Kreditinstitute, die den Kodex zeichnen, verpflichten sich, dem Verbraucher allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie in einer vorvertraglichen Phase, individuelle Informationen, die in einem “Europäischen Standardisierten Merkblatt“ dargestellt werden, zur Verfügung zu stellen. Die endgültige Entscheidung, ein Kreditangebot eines Darlehensgebers anzunehmen, obliegt dem Verbraucher.

Verkehrswert

Der Verkehrswert setzt sich wie folgt zusammen: Bei Eigentumswohnungen Preis je qm Wohnfläche mal Wohnfläche plus Stellplatz. Bei Einfamilienhäusern Grundstückspreis plus Wert des Wohnhauses. Die Überprüfung des angegebenen Verkehrswertes findet anhand der von der Bank ben๖tigten Unterlagen statt und ist Voraussetzung für eine Finanzierungszusage.

Vorfälligkeitsentschädigung

Zahlt ein Kreditnehmer einen Kredit oder eine Baufinanzierung außerplanmäßig zurück, hat der Kreditnehmer der Bank den durch die vorzeitige Tilgung entstandenen Zinsschaden zu ersetzen.

W

Wertermittlung

Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der meist Grundlage des Kaufpreises eines Hauses bildet, und zur Ermittlung des Beleihungswertes. Beleihungswert ist der nachhaltig dauerhafte Wert einer Immobilie und darf nicht verwechselt werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Beleihungswert nimmt eine zentrale Funktion in der Immobilienfinanzierung ein, da er zur Ermittlung der Beleihungsgrenze herangezogen wird, der längerfristigen Risikobeurteilung dient und damit wichtiger Teil der Kreditentscheidung wird. Im Unterschied zum Verkehrswert, welcher stichtagsbezogenen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt für mehrere Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Vor dem Hintergrund der Risikominimierung liegt der Beleihungswert häufig unter dem Verkehrswert. In Abhängigkeit von dem zu finanzierenden Objekt wird der Beleihungswert auf verschiedene Arten berechnet. Bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert (Boden- und Gebäudewert) ermittelt. Bei der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein gewisser Sicherheitsabschlag zu den jeweils aktuellen Herstellungskosten in Ansatz gebracht.

Wohnfläche

Zur Wohnfläche zählt die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die zur Wohnung gehören exklusive der Grundfläche von Zubehörräumen wie Keller, Dachräumen und Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen. Die Wohnfläche wird herangezogen für die Finanzplanung und die Darlehensbewilligung sowie in Kombination mit den Baukosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.

Z

Zinsbindung

Nach derzeitiger Rechtsprechung haben Sie keinen Anspruch auf die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, falls diese ausschließlich zur Sicherung eines günstigeren Zinssatzes vorgenommen werden soll. Sie müssen bei Ablehnung des Kündigungswunsches somit das Darlehen bis zum Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist bedienen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich erst mit Ablauf Ihrer Zinsbindung Gedanken über eine Anschlussfinanzierung machen sollen. Mit einem Forward-Darlehen können Sie dies bereits deutlich früher in Angriff nehmen.

Zinsfestschreibung

Als Zinsfestschreibung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Kreditnehmer und Kreditgeber festgeschrieben werden. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Kreditnehmer seine finanzielle Belastung langfristig gleichbleibend kalkulieren kann. In einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch langfristige Zinsfestschreibung zu sichern.

Zweckbestimmungserklärung

Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer bzw. Grundstückseigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.

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