Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einer anderen Person als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines Kreditvertrages haftet. In der Regel sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner der Kreditnehmer.
Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einer anderen Person als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines Kreditvertrages haftet. In der Regel sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner der Kreditnehmer.