Entgelt für die zeitweilige Überlassung des Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen der Netto-Kaltmiete (Grundmiete ohne Nebenkosten), der Brutto-Kaltmiete (inklusive der Betriebskosten) und der Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten).