Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die auf Kauf oder Erwerb von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird. Diese fällt beispielsweise beim Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung an. Die erhobene Grunderwerbssteuer der einzelnen Bundesländern ist 3,5% bis 6,5% und ist aus dem Kaufpreises zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks übernimmt oder gewährt. Von der Grunderwerbssteuer befreit sind Verkäufe unter Verwandten der geraden Linien (Eltern – Kinder – Enkel).