Die Nutzung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken. Dies ist u.a. eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage.
Die Nutzung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken. Dies ist u.a. eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage.