Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche die Bank dem Kreditnehmer für die noch nicht erfolgte Inanspruchnahme des Kredits nach Ablauf einer bereitstellungsfreien Zeit, in Rechnung stellt. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Kreditgeber mit der Kreditzusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, für die ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung Refinanzierungskosten bei der Bank verursacht werden.