Von den Banken erhobene Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung des Finanzierungsantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Kredites vom Kreditbetrag abgerechnet.
Von den Banken erhobene Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung des Finanzierungsantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Kredites vom Kreditbetrag abgerechnet.