Als Bauherr wird bezeichnet, wer selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen durchführt oder durchführen lässt. Der Bauherr trägt alle Risiken der Bauvorbereitung, durchführung und der Bauherrenhaftung. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung des Bauvorhabens sowie die Art der Finanzierung und ihre Absicherung.