Als Außenanlagen bezeichnet man alle Anlagen außerhalb des Bauwerkes (Gebäudes). Für nicht gewerbliche Bauwerke sind dies in der Regel Mauern und Zäune einschließlich Türen, Tore und Schranken. Bei größeren Anlagen können weitere Kosten entstehen für Einfriedungen, Geländebe arbeitungen, Versorgungs- und Abwasseranlagen, Straßen und Wege, Treppen und Grünflächen.