Als Anschaffungskosten bezeichnet man die Summe aller Aufwendungen, die im Falle eines (Immobilien-)Kaufs aufgewendet werden müssen. Diese setzten sich in der Regel zusammen aus dem Kaufpreis für die Immobilie, die Kosten für eine Vertragsvermittlung (Maklergebühr) sowie die Kosten für den Vertragsabschluß(Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchgebühren). Ferner kann man evtl. anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer) sowie anschaffungsnahe Aufwendungen dazu zählen.