Der Effektivzins bzw. der anfängliche effektive Jahreszins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Zinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung und berücksichtigt insbesondere den Nominalzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit.
Ist eine Änderung des Zinssatzes oder anderweitiger preisbestimmender Faktoren vorenthalten, spricht man vom anfänglichen effektiven Jahreszins.