Unter Ablösung bzw. Umschuldung versteht man die Veränderung der Kreditbedingungen beim Kreditgeber oder die Rückführung des Kredits durch eine Kreditneuaufnahme bei einem anderen Kreditinstitut. Eine Abl๖sung des Kredits ist nur bei variabel verzinsten Krediten oder zum Ablauf von Festzinsvereinbarungen m๖glich. Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.