Kreditvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Kredit kommt zustande durch einen Kreditantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Kreditvertrag werden die Höhe des Kredits, die Konditionen zur Rückführung, die Art der Besicherung sowie sonstige allgemeine Darlehensbedingungen und Geschäftsbedingungen vereinbart.
Kubikmeter umbauter Raum
Der umbaute Raum steht als Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kellersohle umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Häusern wird ab Geländeoberkante gerechnet.
Kündigung
Unter Kündigung versteht man in der Baufinanzierung die einseitige Erklärung des Kreditnehmers oder Kreditgebers zur Beendigung des Kreditverhältnisses. Hierbei zu unterscheiden sind die Regelungen hinsichtlich ordentlicher Kündigung und außerordentlicher Kündigung eines Kreditvertrages.
Miete
Entgelt für die zeitweilige Überlassung des Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen der Netto-Kaltmiete (Grundmiete ohne Nebenkosten), der Brutto-Kaltmiete (inklusive der Betriebskosten) und der Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten).
Mitschuldner
Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einer anderen Person als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines Kreditvertrages haftet. In der Regel sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner der Kreditnehmer.
Modernisierung
Als Modernisierung bezeichnet man die Verbesserung des Wohn- und Nutzwertes eines Gebäudes. Davon zu unterscheiden ist die Renovierung, welche der Erhaltung oder Wiederherstellung eines vorherigen Zustands des Gebäudes dient.
Monatliche Ausgaben
Alle Ausgaben, die dem Kreditnehmer regelmäßig jeden Monat entstehen und die er mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln (Netto-Einkommen, Ersparnisse, Eigenkapital) zu begleichen hat. Dies sind Ausgaben für Lebenshaltungskosten der Familie, Miete und Mietnebenkosten, Ratenverpflichtungen, Fahrzeugkosten sowie Versicherungsbeiträge.
Monatliche freie Mittel
Als monatlich freie Mittel bezeichnet man den Teil des Nettoeinkommens, welcher einem Kreditnehmer nach Abzug aller Verpflichtungen inklusive der Kosten für eine angemessene Lebenshaltung für die Bedienung eines Kredits verbleibt.
Monatliches Einkommen
siehe Einkommen (netto)
Nachrang
Rangstelle einer Belastung oder eines Grundpfandrechts im Grundbuch nach zeitlich früher erfolgten Eintragungen. Im Vorrang eingetragene Rechte vermindern den Wert der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber entsprechend.