Bestandsimmobilie kaufen: Energetische Sanierung planen und umsetzen

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, sollte den energetischen Zustand bereits vor der Kaufentscheidung professionell prüfen lassen. Entscheidend ist nicht, möglichst schnell Fenster, Heizung oder Dämmung auszutauschen. Die Maßnahmen müssen technisch aufeinander abgestimmt, sinnvoll priorisiert und von Anfang an in die Finanzierung einbezogen sein.

Eine sorgfältig geplante energetische Sanierung kann den Energieverbrauch deutlich senken, den Wohnkomfort erhöhen und die Immobilie langfristig besser nutzbar machen. Gleichzeitig schützt eine realistische Kostenkalkulation davor, dass nach dem Kauf unerwartete Ausgaben entstehen. Dadurch bleiben notwendige Arbeiten finanziell realisierbar. Besonders wichtig sind deshalb eine fachkundige Gebäudeprüfung, ein Sanierungsplan, aktuelle Angebote und eine Finanzierung, die Kaufpreis, Nebenkosten, Modernisierung und finanzielle Reserven gemeinsam berücksichtigt.

Wesentliche Erkenntnisse

• Vor der Kaufentscheidung sollten Sie den energetischen Zustand der Immobilie prüfen – nicht erst nach dem Notartermin.

• Führen Sie eine fachkundige Bewertung von Dach, Fassade, Fenster, Keller, Heizung, Feuchtigkeit und Haustechnik durch.

• Zuerst sollten Sie den Wärmebedarf möglichst gering halten und danach die neue Heizung auf das Gebäude abstimmen.

• Für die Gesamtfinanzierung berücksichtigen Sie Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Sanierungskosten und finanzielle Reserven.

• Vor dem verbindlichen Beginn der Maßnahme müssen Fördermittel häufig beantragt werden.

• Für Eigentumswohnungen sollten zudem die Beschlüsse, Rücklagen und Sanierungspläne der Wohnungseigentümergemeinschaft geprüft werden.

• Eine energetische Sanierung sollte nicht nur auf niedrige Energiekosten, sondern auch auf Finanzierbarkeit, Wohnkomfort und langfristige Flexibilität ausgerichtet sein.

Warum die energetische Prüfung bereits vor dem Kauf beginnen sollte

Bei einer Besichtigung fallen häufig zunächst die sichtbaren Eigenschaften einer Immobilie ins Auge: die Raumaufteilung, der Garten, die Lage oder das modernisierte Badezimmer. Der energetische Zustand bleibt dagegen oft verborgen. Eine alte Heizungsanlage ist erkennbar. Wärmebrücken, eine unzureichende Dachdämmung, feuchte Kellerwände oder falsch eingebaute Fenster sind für Kaufinteressenten jedoch nicht immer sofort zu beurteilen.

Der Energieausweis liefert eine erste Orientierung, ersetzt jedoch keine technische Bestandsaufnahme. Ein Verbrauchsausweis basiert beispielsweise auf dem bisherigen Nutzerverhalten. Sie heizen das Gebäude wenig oder bewohnen es nur zeitweise, sodass der ausgewiesene Verbrauch bei späterer Nutzung möglicherweise niedriger erscheint.

Der Verkäufer oder Immobilienmakler muss potenziellen Käufern den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich machen. Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich vorzulegen. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus § 80 des Gebäudeenergiegesetzes.

Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf nicht nur die Energieeffizienzklasse, sondern insbesondere:

  • Baujahr und bisherige Modernisierungen

  • Aufbau und Zustand von Dach und Außenwänden

  • Dämmung der obersten Geschossdecke

  • Fenster, Außentüren und Rollladenkästen

  • Kellerdecke und erdberührte Bauteile

  • Alter, Leistung und Zustand der Heizungsanlage

  • Heizkörper, Fußbodenheizung und Wärmeverteilung

  • Warmwasserbereitung

  • sichtbare Feuchtigkeit, Schimmel oder Risse

  • Lüftungsmöglichkeiten und Luftdichtheit

  • Zustand der Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen

Idealerweise begleitet Sie ein unabhängiger Sachverständiger oder ein Energieeffizienz-Experte bei einer weiteren Besichtigung. Die Kosten für diese Prüfung sind im Verhältnis zu einer möglichen Fehlkalkulation meist überschaubar.

Sanierung, Modernisierung, Erneuerung und Verbesserung:

Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag häufig synonym verwendet. Für Ihre Planung ist es jedoch hilfreich, die jeweilige Zielrichtung zu kennen.

Sanierung beseitigt Schäden oder stellt einen technisch einwandfreien Zustand wieder her. Dazu gehört zum Beispiel die Beseitigung von Feuchtigkeit, die Reparatur eines undichten Dachs oder die Erneuerung beschädigter Leitungen.

Modernisierung verbessert den bisherigen Standard. Neue Wärmeschutzfenster, eine effizientere Heizung, Fassadendämmung oder Lüftungsanlagen können den Energieverbrauch verringern und den Wohnkomfort steigern.

Erneuerung bezeichnet häufig den vollständigen Austausch eines Bauteils. Der Austausch einer Heizungsanlage oder die Neueindeckung eines Dachs sind typische Beispiele.

Verbesserung geht über den bisherigen Zustand hinaus. Das können eine höhere Energieeffizienz, besserer Schallschutz, ein angenehmeres Raumklima oder eine komfortablere Steuerung der Haustechnik sein. In der Praxis überschneiden sich diese Bereiche. Eine Dacherneuerung kann gleichzeitig eine Sanierung, eine energetische Modernisierung und eine wertsteigernde Verbesserung darstellen. Entscheidend ist daher weniger die Bezeichnung als die Frage, welche Arbeiten technisch notwendig sind und welche Kosten daraus entstehen.

Die richtige Reihenfolge entscheidet über den Erfolg

Eine energetische Sanierung sollte nicht als Sammlung einzelner Handwerkerangebote betrachtet werden. Das Gebäude funktioniert als Gesamtsystem. Veränderungen an einem Bauteil können Auswirkungen auf andere Bereiche haben.

Wer beispielsweise sehr dichte Fenster einbauen lässt, ohne das Lüftungsverhalten oder vorhandene Wärmebrücken zu berücksichtigen, erhöht das Risiko von Feuchtigkeit und Schimmel. Wird zuerst eine neue Heizung eingebaut und das Haus später umfassend gedämmt, kann die Heizungsanlage anschließend überdimensioniert sein.

Eine geeignete Reihenfolge lautet häufig:

 • Schäden, Undichtigkeiten und Feuchtigkeitsursachen beseitigen.

 • Dach, Fassade, Fenster und Keller als thermische Gebäudehülle betrachten.

 • Den künftigen Wärmebedarf berechnen.

 • Heizungsanlage und Wärmeverteilung passend dimensionieren.

 • Lüftung, Regelung und hydraulischen Abgleich einbeziehen.

 • Maßnahmen fachgerecht dokumentieren und ihre Wirkung kontrollieren.

Heizungstausch selbstverständlich zuerst notwendig sein. Umso wichtiger ist dann ein Konzept, das spätere Dämmmaßnahmen bereits berücksichtigt.

Welche Bauteile sollten Immobilienkäufer besonders prüfen?

Dach und oberste Geschossdecke

Über ein unzureichend gedämmtes Dach oder eine ungedämmte oberste Geschossdecke kann viel Wärme verloren gehen. Zudem können undichte Stellen, beschädigte Ziegel oder fehlerhafte Anschlüsse zu Feuchtigkeitsschäden führen.

Klären Sie vor dem Kauf:

• Wann wurde das Dach zuletzt erneuert?

• Ist eine Dämmung vorhanden und wie ist sie aufgebaut?

• Gibt es Nachweise über die ausgeführten Arbeiten?

 • Sind Feuchtigkeitsspuren oder beschädigte Holzteile erkennbar?

• Soll der Dachraum künftig ausgebaut werden?

Nachrüstpflicht bestehen. Nach § 35 des derzeit geltenden Gebäudemodernisierungsgesetzes kann bei bestimmten Ein- und Zweifamilienhäusern die Dämmung der obersten Geschossdecke innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erforderlich werden. Ausnahmen und Wirtschaftlichkeitsregelungen sind zu berücksichtigen. Die konkrete Immobilie sollte daher fachlich geprüft werden. § 35 (Gebäudemodernisierungsgesetz GModG) enthält die aktuellen Anforderungen.

Fassade und Außenwände

Eine Fassadendämmung kann energetisch sinnvoll sein, ist aber nicht bei jedem Gebäude die erste oder wirtschaftlichste Maßnahme. Bauweise, Denkmalschutz, Dachüberstände, Balkone, Fensteranschlüsse und Feuchteverhalten müssen gemeinsam betrachtet werden.

Steht ohnehin eine Fassadensanierung an, ist es besonders sinnvoll, die energetische Verbesserung direkt einzuplanen. Gerüst-, Putz- und Nebenarbeiten fallen dann nicht mehrfach an.

Fenster und Außentüren

Neue Fenster verbessern oft Wärmeschutz, Schallschutz und Bedienkomfort. Der Austausch sollte jedoch zur Außenwand passen. Sehr gut gedämmte und luftdichte Fenster in einer ansonsten unsanierten Außenwand können die kälteste Stelle im Raum verlagern.

Ein Lüftungskonzept und eine fachgerechte Planung der Anschlüsse helfen, spätere Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden. Prüfen Sie außerdem Rollladenkästen, Fensterbänke und Anschlussfugen, da sich gerade dort häufig Wärmebrücken bilden.

Keller und Kellerdecke

Ein kalter Fußboden im Erdgeschoss kann auf eine ungedämmte Kellerdecke hinweisen. Deren Dämmung ist oft vergleichsweise unkompliziert, sofern Leitungen, Raumhöhe und Brandschutz dies zulassen.

Feuchte Kellerwände sind dagegen sorgfältiger zu untersuchen. Nicht jede Verfärbung erfordert eine vollständige Außenabdichtung. Die Ursachen können in defekten Leitungen, Kondenswasser, aufsteigender Feuchtigkeit oder mangelhafter Entwässerung liegen. Ohne Ursachenanalyse besteht die Gefahr, viel Geld für die falsche Maßnahme auszugeben.

Heizung und Wärmeverteilung

Das Baujahr der Heizung allein sagt noch nicht aus, ob ein sofortiger Austausch notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Entscheidend sind unter anderem Zustand, Verbrauch, verfügbare Energieträger, kommunale Wärmeplanung, Wärmebedarf nach der Sanierung sowie vorhandene Heizflächen.

Eine Wärmepumpe kann auch in vielen Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch eine sorgfältige Planung. Besonders wichtig ist dabei die erforderliche Vorlauftemperatur, die Heizlast, die Größe der Heizkörper, der Dämmstandard sowie die vorhandene elektrische Infrastruktur. Vor der Auswahl eines Heizsystems sollten Sie daher nicht nur den Preis, sondern ein vollständiges technisches Konzept einholen.

Gesetzliche Anforderungen nicht mit freiwilliger Sanierung verwechseln

Nicht jede energetisch sinnvolle Maßnahme ist automatisch gesetzlich vorgeschrieben. Andererseits können nach einem Eigentümerwechsel bestimmte Verpflichtungen entstehen, die im Kaufbudget berücksichtigt werden müssen.

Das Gebäudeenergierecht wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Käufer sollten sich deshalb nicht ausschließlich auf ältere Internetartikel oder allgemeine Aussagen verlassen. Entscheidend ist der Zustand des konkreten Gebäudes, das Datum des Eigentumsübergangs, die Gebäudeart, geplante Veränderungen sowie mögliche Ausnahmen.

Lassen Sie vor dem Kauf insbesondere prüfen:

• Festzustellen ist, ob die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. 

• welche Vorgaben bei geplanten Veränderungen von Außenbauteilen gelten, 

• ob Nachweise über frühere energetische Maßnahmen vorliegen, 

• welche Anforderungen beim Einbau oder Ersatz der Heizung zu beachten sind, 

• ob Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen oder baurechtliche Vorgaben einzuhalten sind. 

Dieser Beitrag bietet eine Orientierung und ersetzt keine technische oder rechtliche Einzelfallprüfung.

Vom Einzelprojekt zum Sanierungsfahrplan

Nicht jede Bestandsimmobilie muss sofort vollständig zum Effizienzhaus umgebaut werden. Häufig ist eine schrittweise Modernisierung sinnvoll. Dafür benötigen Sie jedoch einen Plan, der spätere Maßnahmen berücksichtigt.

Ein individueller Sanierungsfahrplan – kurz iSFP wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt und kann mit staatlicher Förderung über BAFA oder KfW beantragt – zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden können. So kann beispielsweise vorgesehen sein, zunächst Dach und Kellerdecke zu dämmen, anschließend die Fenster zu erneuern und danach die Heizung an den reduzierten Wärmebedarf anzupassen.

Der Vorteil liegt nicht nur in der besseren technischen Abstimmung. Bei bestimmten Einzelmaßnahmen kann ein förderfähiger Sanierungsfahrplan zudem die Förderhöhe erhöhen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss vor Beauftragung geprüft werden.

Ein guter Sanierungsfahrplan sollte dennoch nicht automatisch umgesetzt werden. Nach dem Immobilienkauf können sich Ihre finanzielle Situation, Ihre Nutzungsvorstellungen oder der tatsächliche Gebäudezustand ändern. Der Plan dient daher als Entscheidungsgrundlage und ersetzt keine aktuellen Angebote oder eine realistische Finanzierung.

Sanierungskosten vor dem Kauf realistisch ermitteln

Pauschale Kostenangaben pro Quadratmeter sind nur bedingt aussagekräftig. Zwei Gebäude gleichen Baujahrs und gleicher Wohnfläche können einen völlig unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen.

Erstellen Sie deshalb eine Maßnahmenliste mit mindestens drei Kategorien:

Sofort notwendige Arbeiten

Hierzu zählen sicherheitsrelevante Schäden, Feuchtigkeit, undichte Dächer, defekte Leitungen oder eine nicht zuverlässig funktionierende Heizung.

Mittelfristig notwendige Modernisierungen

Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Fenstern, Dämmmaßnahmen, Heizflächen, Elektroinstallationen oder Warmwasserbereitung. Diese Maßnahmen sollten innerhalb eines realistischen Zeitrahmens finanziell machbar sein.

Wünschenswerte Verbesserungen

 • Planung und Energieberatung 

 • Statik, Genehmigungen und Nachweise 

 • Gerüst- und Entsorgungskosten 

 • Demontage und Wiederherstellung 

 • Maler-, Putz- und Bodenarbeiten 

 • vorübergehende Unterbringung 

 • Bereitstellungszinsen und Zwischenfinanzierung 

 • eine angemessene Reserve für unvorhersehbare Arbeiten 

Gerade bei älteren Gebäuden können verdeckte Schäden erst nach Öffnung von Bauteilen sichtbar werden. Eine Finanzierung ohne ausreichenden Spielraum gerät dann schnell in Schwierigkeiten.

Kauf und energetische Sanierung gemeinsam finanzieren

Ein häufiger Fehler besteht darin, zunächst nur den Kaufpreis zu finanzieren und die Modernisierung auf später zu verschieben. Nach dem Kauf sind Eigenkapital und finanzielle Reserven häufig weitgehend aufgebraucht. Eine Nachfinanzierung ist dann oft schwieriger oder kostspieliger und nicht garantiert.

Sinnvoller ist es, von Beginn an eine Gesamtübersicht zu erstellen, die folgende Punkte enthält:

• Kaufpreis 

• Grunderwerbsteuer 

• Notar- und Grundbuchkosten 

• gegebenenfalls Maklerkosten 

• sofortige Sanierungsmaßnahmen 

• spätere Modernisierungsstufen 

• Baunebenkosten 

• finanzielle Sicherheitsreserve 

• mögliche Fördermittel 

• verfügbares Eigenkapital 

Die Bank prüft nicht nur die Gesamtkosten, sondern bewertet auch die Immobilie, Ihre persönliche Kapitaldienstfähigkeit und die geplanten Maßnahmen. Nicht jede Investition erhöht den Beleihungswert gleichermaßen. So können eine neue Küche oder hochwertige Fliesen teuer sein, ohne dass die Bank den Immobilienwert entsprechend anhebt.

Eine gute Finanzierung bemisst sich deshalb nicht allein am Zinssatz. Entscheidend ist, ob Kauf, Sanierung, monatliche Rate, Zinsbindung, Tilgung und Flexibilität langfristig aufeinander abgestimmt sind.

KfW-Kredit 261 für die Effizienzhaussanierung

Wer eine Immobilie umfassend zum Effizienzhaus saniert oder eine frisch sanierte Effizienzhaus-Immobilie kauft, kann den KfW-Kredit 261 in Betracht ziehen. Die KfW nennt derzeit Kreditbeträge bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Abhängig von der erreichten Effizienzhausstufe und möglichen Bonusklassen kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden. Aktuelle KfW-Kredit 261

Für dieses Programm ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Der Antrag erfolgt über einen Finanzierungspartner.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Für Dämmmaßnahmen, Fenster, Außentüren, Anlagentechnik und bestimmte Heizungsoptimierungen kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen infrage. Die Grundförderung beträgt derzeit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein iSFP-Bonus hinzukommen. Das Bundesministerium informiert zur Förderung für private Haushalte.

KfW-Heizungsförderung 458

Private Eigentümer können den KfW-Zuschuss 458 für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung prüfen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen. Die Fördersätze liegen zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten, abhängig von den individuellen Voraussetzungen und erfüllten Bonuskriterien. Für die erste Wohneinheit werden bei Anträgen im August 2026 höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Aktuelle Bedingungen der KfW-Heizungsförderung 458

„Jung kauft Alt“ für Familien

minderjährigen Kind sowie Alleinerziehende, die eine Immobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen und anschließend energetisch sanieren. Die KfW nennt derzeit Kreditbeträge zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Zudem gelten Einkommensgrenzen, Anforderungen an die Selbstnutzung und weitere Bedingungen. Voraussetzungen des KfW-Programms 308

Wichtig: Das Programm finanziert den Immobilienkauf. Die Sanierungskosten müssen über passende weitere Finanzierungsbausteine abgedeckt werden.

Steuerermäßigung nach § 35c EStG

energetische Maßnahmen infrage kommen. Nach § 35c Einkommensteuergesetz können grundsätzlich 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre verteilt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Die Ermäßigung ist dabei auf insgesamt 40.000 Euro je begünstigtem Objekt begrenzt. Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Weitere technische und formale Anforderungen sind einzuhalten. Gesetzliche Grundlage: § 35c EStG

Lassen sich die Steuerermäßigung und öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme nicht beliebig kombinieren. Lassen Sie daher vor einer Entscheidung prüfen, welcher Förderweg zu Ihrem Vorhaben und Ihrer steuerlichen Situation am besten passt. Der richtige Zeitpunkt für den Förderantrag

Bei Fördermitteln ist nicht nur die technische Maßnahme entscheidend, sondern auch die richtige Reihenfolge von Verträgen und Anträgen.

Je nach Programm muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Teilweise ist bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Förderzusage enthält. Ein vorbehaltlos unterschriebener Auftrag oder ein zu früher Baubeginn können die Förderung gefährden.

Gehen Sie deshalb in dieser Reihenfolge vor:

1 Immobilie und Sanierungsbedarf prüfen lassen. 

2 Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen einbinden. 

3 Maßnahmen, Kosten und Fördermöglichkeiten abstimmen. 

4 Finanzierung einschließlich möglicher Vorfinanzierung festlegen. 

5 Förderantrag entsprechend den aktuellen Programmbedingungen stellen. 

6 Erst danach verbindlich und förderungsrechtlich mit dem Vorhaben beginnen. 

7 Rechnungen, Nachweise und Bestätigungen vollständig aufbewahren. 

Förderzuschüsse werden teilweise erst nach Abschluss und Prüfung ausgezahlt. Die Kosten müssen deshalb möglicherweise zunächst über Eigenmittel oder einen Kredit vorfinanziert werden.

Besonderheiten beim Kauf einer Eigentumswohnung

Bei einer Eigentumswohnung gehören Dach, Fassade, zentrale Heizungsanlagen und häufig auch Fenster ganz oder teilweise zum Gemeinschaftseigentum. Diese Bereiche können Sie nicht allein modernisieren.

Fordern Sie vor dem Kauf mindestens folgende Unterlagen an:

  Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung 

  Protokolle der Eigentümerversammlungen 

  aktuelle Beschlusssammlung 

  Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen 

  Höhe der Erhaltungsrücklage 

  geplante Sanierungsmaßnahmen 

  vorhandene Energie- oder Heizkonzepte 

  bereits beschlossene Sonderumlagen 

  Informationen zur zentralen Heizungsanlage 

Eine niedrige monatliche Hausgeldzahlung ist nicht automatisch ein Vorteil. Wurden über Jahre zu geringe Rücklagen gebildet, können Dach-, Fassaden- oder Heizungsmaßnahmen später hohe Sonderumlagen auslösen.

Prüfen Sie deshalb nicht nur die Wohnung, sondern immer auch den finanziellen und energetischen Zustand des gesamten Gebäudes.

Welche Maßnahmen steigern den Wert einer Bestandsimmobilie?

Energetische Maßnahmen können die Marktchancen einer Immobilie verbessern. Eine automatische Wertsteigerung in Höhe der Investitionskosten gibt es jedoch nicht.

Für Käufer und Banken sind vor allem folgende Punkte interessant:

  nachvollziehbar niedrigerer Energiebedarf 

  technisch aufeinander abgestimmte Maßnahmen 

  dauerhaft nutzbare Heiztechnik 

  vermiedene Instandhaltungsarbeiten 

  guter baulicher Zustand 

  vollständige Rechnungen und Nachweise 

  fachgerechte Ausführung 

  zeitgemäßer Wohnkomfort 

  planbare laufende Kosten 

Allerdings ist eine besonders teure Sanierung nicht zwangsläufig die wirtschaftlich beste Lösung. Dagegen sind Gebäude, Lage, Nutzung, Investitionshöhe und persönliche Ziele.

Wenn Sie das Haus langfristig selbst bewohnen, können Wohnkomfort und Versorgungssicherheit stärker wiegen als eine möglichst kurze rechnerische Amortisationszeit.

Ein praxisnaher Ablauf für Immobilienkäufer

Damit Kauf und Sanierung planbar bleiben, empfiehlt sich folgender Ablauf:

1. Unterlagen beschaffen 

Fordern Sie Energieausweis, Grundrisse, Baubeschreibung, Modernisierungsnachweise, Heizkostenabrechnungen und vorhandene Rechnungen an.

2. Gebäude fachkundig prüfen 

Lassen Sie erkennbare Schäden, energetische Schwachstellen und mögliche Folgekosten beurteilen.

3. Maßnahmen priorisieren 

Zusätzlich trennen Sie notwendige Sanierungen von energetischen Verbesserungen und reinen Komfortwünschen.

4. Kosten und Zeitplan erstellen 

Nutzen Sie möglichst konkrete Angebote und berücksichtigen Sie Nebenarbeiten sowie Reserven.

5. Förderung prüfen 

Klären Sie KfW-, BAFA-, Landes- und gegebenenfalls kommunale Programme sowie die steuerliche Alternative.

6. Gesamtfinanzierung entwickeln 

Stimmen Sie Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Eigenkapital, Förderdarlehen, Bankkredit und Zuschüsse aufeinander ab.

7. Erst nach gesicherter Finanzierung kaufen 

Eine emotionale Kaufentscheidung sollte nicht dazu führen, notwendige Sanierungskosten auszublenden.

8. Umsetzung dokumentieren 

Darüber hinaus bewahren Sie Verträge, Rechnungen, technische Nachweise, Fotos und Förderunterlagen dauerhaft auf.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Bestandsimmobilie nach dem Kauf vollständig energetisch sanieren? 

Allerdings reicht der Energieausweis zur Beurteilung der Sanierungskosten nicht aus?  Der Energieausweis bietet eine erste energetische Einordnung, bildet jedoch Schäden und konkrete Modernisierungskosten nicht vollständig ab. Eine fachkundige Gebäudeprüfung ist deshalb empfehlenswert.

Sollte ich zuerst die Heizung oder zuerst die Dämmung erneuern? 

Wenn es technisch und zeitlich möglich ist, sollte zunächst der künftige Wärmebedarf ermittelt werden. Daher können geplante Dämmmaßnahmen die benötigte Heizleistung deutlich verändern. Bei akutem Heizungsausfall ist eine frühere Entscheidung erforderlich, die spätere Sanierung sollte jedoch bereits berücksichtigt werden.

Kann ich die Sanierungskosten zusammen mit dem Kaufpreis finanzieren? 

Grundsätzlich ja, sofern Einkommen, Eigenkapital, Beleihungswert und Gesamtbelastung eine entsprechende Finanzierung ermöglichen. Daher sollten die Maßnahmen möglichst vor der Kreditanfrage kalkuliert und durch Kostenschätzungen oder Angebote belegt werden.

Kann ich Fördermittel nach Beginn der Arbeiten beantragen? 

Allerdings häufig nicht. Viele Programme verlangen einen Antrag vor dem förderrechtlichen Vorhabenbeginn. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Programm. Deshalb sollten Sie vor einer verbindlichen Beauftragung die aktuellen Bedingungen prüfen.

Sind Eigenleistungen förderfähig? 

Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Häufig werden bei Eigenleistungen nicht die eigenen Arbeitsstunden, sondern lediglich bestimmte Materialkosten berücksichtigt. Außerdem können Fachunternehmererklärungen oder technische Nachweise erforderlich sein.

Wie hoch sollte die finanzielle Reserve für eine Sanierung sein? 

Das lässt sich nicht pauschal festlegen. Alter, Bauweise, Untersuchungsmöglichkeiten und Umfang der Arbeiten bestimmen das Risiko. Bei älteren Gebäuden sollte jedoch stets ein zusätzlicher Betrag für verdeckte Schäden und notwendige Nebenarbeiten eingeplant werden.

Lohnt sich eine energetische Sanierung immer finanziell? 

Nicht jede Maßnahme amortisiert sich kurzfristig allein durch eingesparte Energie. Neben den Verbrauchskosten zählen Werterhalt, Wohnkomfort, Gebäudeschutz und Versorgungssicherheit. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte deshalb mehrere Faktoren berücksichtigen.

Was muss ich bei einer Eigentumswohnung besonders beachten? 

Zusätzlich prüfen Sie neben dem Sondereigentum auch das Gemeinschaftseigentum, die Erhaltungsrücklage, geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen. Maßnahmen an Dach, Fassade oder Zentralheizung können regelmäßig nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden.

Wer unterstützt mich bei der Finanzierung der Sanierung? 

Eine erfahrene Baufinanzierungsberatung kann Kaufdarlehen, Förderkredite, Modernisierungsbausteine, Eigenkapital und mögliche Zuschüsse zu einer Gesamtstrategie verbinden. Die technische Förderplanung erfolgt ergänzend durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten beziehungsweise ein geeignetes Fachunternehmen.

Finale Gedanken

Eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kann eine sehr gute Kaufentscheidung sein. Voraussetzung ist, dass Sie nicht nur den Kaufpreis betrachten, sondern auch den tatsächlichen Gebäudezustand, gesetzliche Anforderungen, Förderbedingungen und die vollständigen Modernisierungskosten.

Die wichtigste Regel lautet: Erst prüfen, dann kalkulieren und anschließend finanzieren. Wer erst nach dem Notartermin feststellt, dass Dach, Fenster, Heizung und Leitungen gleichzeitig erneuert werden müssen, verliert wertvollen finanziellen Spielraum.

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Lassen Sie Ihre Finanzierung möglichst vor der Kaufentscheidung unverbindlich prüfen. So wissen Sie frühzeitig, welcher Kaufpreis und welches Sanierungsbudget langfristig zu Ihnen passen.

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